Vor 20 Monaten ging unser Notfallblog online. Er war nur als vorübergehende Lösung gedacht, und nicht auf Dauer angelegt.
Es ist jetzt an der Zeit, die Argumente in die Welt hinauszutragen. Nicht nur im Internet, sondern auch außerhalb, zum Beispiel auf den Demonstrationen, die mittlerweile in vielen deutschen Städten stattfinden.
Diese Seite wird als Wissensbasis und Argumentesammlung erhalten bleiben.
Wir danken allen Lesern für die Aufmerksamkeit, und wünschen alles Gute.
Die wichtigste Grundlage unserer Rechtsordnung, das Grundgesetz, wird in Baden-Württemberg falsch gelehrt.
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Das Staatsangehörigkeitsrecht und das Asylrecht werden unvollständig behandelt.
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Die Ausführungen zur Berufsfreiheit beginnen mit einem manipulativen Bild.
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Die Freizügigkeit ist ein Grundrecht, das nach Artikel 11 nur Deutschen zusteht.
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Die Grenze der Vereinigungsfreiheit wird falsch wiedergegeben.
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Artikel 7 stellt das Schulwesen unter der Aufsicht des Staates.
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Der besondere Schutz von Ehe und Familie wird nur am Rande erwähnt.
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Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden falsch wiedergegeben.
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Die Bekenntnisfreiheit wird mit „Religionsfreiheit“ durcheinandergebracht.
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Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird im Sinne der Gleichmacherideologie dargestellt.
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Artikel 2 wird unvollständig wiedergegeben.
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Der Begriff der Menschenwürde wird falsch vermittelt.
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Bei den sogenannten „Gegendemonstranten“, die friedliche Demonstrationen aufrechter Bürger gewaltsam angreifen, fällt auf, daß sie vorwiegend aus Schülern und Studenten bestehen.
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